Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist der Rechtsträger der Gemeinde als juristischer Person. Er besteht - wie der Pfarrgemeinderat - aus gewählten Pfarrangehörigen, sowie dem Pfarrer und dem Kaplan als „geborene“ Mitglieder.

Der Kirchenvorstand wird aus den einzelnen Gemeinden gewählt, die Anzahl der einzelnen Vertreter hängt von der Größe der Gemeinde ab. 

Was macht der Kirchenvorstand?

Zu den vielfältigen Aufgaben gehören:

-    die Beschaffung und Verwaltung von notwendigen Geldmitteln für die Gemeindearbeit

-    die Sorge für den Erhalt und die Reparatur der kirchlichen Gebäude

-    gegebenenfalls der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen

-    die Verwaltung von Spenden, Kollekten und Kirchensteuerzuweisungen.

 

Die Personalangelegenheiten, die auch zu den Aufgaben der Kirchenvorstände gehören, sind bei unseren Gemeinden seit dem 01.01.2009 an den Kirchengemeindeverband Düsseldorfer Rheinbogen übertragen. Auch der Haushalt der Kirchengemeinden wird vom Kirchenvorstand beschlossen und von der Rendantur verwaltet.

Die Entscheidungen des Kirchenvorstandes und des Kirchengemeindeverbandes werden in Ausschüssen vorbereitet. Diesen Ausschüssen gehören teilweise auch weitere fachkundige Gemeindemitglieder an, die nicht zu den gewählten Mitgliedern des Kirchenvorstandes zählen. Und wer macht das alles? Die Beschlüsse, die vom Kirchenvorstand gefasst werden, müssen von den Mitgliedern selbst ausgeführt werden, bzw. veranlasst werden, denn dem Kirchenvorstand steht kein Verwaltungsapparat zur Verfügung.

 

Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist immer der Pfarrer. Stellvertretende geschäftsführende Vorsitzende sind in unseren Gemeinden:

in St. Maria in den Benden:           

Herr Dr. Klaus Forsen

in St. Maria Rosenkranz:    

Herr Rudolf Holzem

in St. Nikolaus:                    

Herr Klaus Geller

in St. Joseph:

Herr Herbert Leimbach

in St. Hubertus:

Herr Jürgen Hilgers

 

Der Kirchenvorstand trifft sich ca. alle 8 Wochen für 2-3 Stunden. Dazu kommen Termine in den einzelnen Sachausschüssen. Gewählt werden die Mitglieder für 6 Jahre. Alle drei Jahre steht die Hälfte der KV-Mitglieder zur Wahl.

Feiert mit uns! Besondere Gottesdienste für Kinder und Familien der nächsten Wochen

Familienmessen im Düsseldorfer Rheinbogen

Wir laden Sie und Euch herzlich ein:

  

Krabbelgottesdienste:

am 27. Mai um 11.00 Uhr im Pfarrsaal Itter und

am 10. Juni um 10.00 Uhr in St. Maria Rosenkranz

Familienmesse:

am 03. Juni um 11.00 Uhr in St. Joseph (Pfarrfest!)

Getrennte Katechese:

am 20. Mai um 9.30 Uhr in St. Mara in den Benden

Jugendmesse:

am 24. Juni um 11.00 Uhr in Franz-von-Sales

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