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Patenschein anfordern

Voraussetzungen für die Übernahme eines Patenamts sind nach Kirchenrecht Taufe, Firmung und Mitgliedschaft in der römisch-katholischen Kirche. Wenn keine Firmung vorliegt, wird lediglich eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche ausgestellt. Gehen Sie damit zum taufenden Seelsorger, der dann über die Zulassung zum Patenamt unter dieser Voraussetzung entscheidet.

Eine Paten- oder Zugehörigkeitsbescheinigung kann nur vom Pastoralbüro der zuständigen Wohnsitzgemeinde ausgestellt werden.

Unser Pastoralbüro kann also nur Paten- oder Zugehörigkeitsbescheinigungen für Personen ausstellen, die in der Katholischen Kirchengemeinde St. Nikolaus gemeldet sind.

 

Über das folgende Online-Formular kann eine Patenbescheinigung direkt angefordert werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Zuschriften mit vollständigen Absenderangaben beantworten können. Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben, bekommen Sie auf Wunsch zur Bestätigung eine Kopie Ihrer Zuschrift zugesandt. Selbstverständlich beachten wir die Vorschriften des kirchlichen Datenschutzes.

Das Pastoralbüroteam bearbeitet Ihre Anforderung und meldet sich, wenn die Bescheinigung vorliegt. Sie kann dann von Ihnen persönlich oder gegen Vorlage einer Vollmacht im Pastoralbüro abgeholt werden kann.

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