Patenschein anfordern

Voraussetzungen für die Übernahme eines Patenamts sind nach Kirchenrecht Taufe, Firmung und Mitgliedschaft in der römisch-katholischen Kirche. Wenn keine Firmung vorliegt, wird lediglich eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche ausgestellt. Gehen Sie damit zum taufenden Seelsorger, der dann über die Zulassung zum Patenamt unter dieser Voraussetzung entscheidet.

Eine Paten- oder Zugehörigkeitsbescheinigung kann nur vom Pastoralbüro der zuständigen Wohnsitzgemeinde ausgestellt werden.

Unser Pastoralbüro kann also nur Paten- oder Zugehörigkeitsbescheinigungen für Personen ausstellen, die in unserer Seelsorgeeinheit gemeldet sind.

 

Über das folgende Online-Formular kann eine Patenbescheinigung direkt angefordert werden.

Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Zuschriften mit vollständigen Absenderangaben beantworten können. Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben, bekommen Sie auf Wunsch zur Bestätigung eine Kopie Ihrer Zuschrift zugesandt. Selbstverständlich beachten wir die Vorschriften des kirchlichen Datenschutzes.

Das Pastoralbüroteam bearbeitet Ihre Anforderung und meldet sich, wenn die Bescheinigung vorliegt. Sie kann dann von Ihnen persönlich oder gegen Vorlage einer Vollmacht im Pastoralbüro abgeholt werden kann.

 

Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.
 

Pastoralbüro der Seelsorgeeinheit Düsseldorfer Rheinbogen

Burscheider Str. 22
40591 Düsseldorf

Achtung: am 5.10. bleiben Bücherei und

Gepa-Verkauf geschlossen.

 

Ab dem 03.08.2023 gelten bis auf weiteres

NEUE betriebsbedingte Öffnungszeiten

sowie telefonische Erreichbarkeiten,

wir bitten um Ihr Verständnis:

MO:  09 - 12 Uhr 

DI:    09 - 12 Uhr 

MI:    09 -12 Uhr

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FR:   09 - 12 Uhr

 

Für Krankenkommunion und bei Sterbefällen erreichen sie Pfarrvikar Johannes Zhao unter 0211 9764 76 77

Telefon-Seelsorge: 0800 1110111 

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