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Voraussetzungen für die Übernahme eines Patenamts sind nach Kirchenrecht Taufe, Firmung und Mitgliedschaft in der römisch-katholischen Kirche. Wenn keine Firmung vorliegt, wird lediglich eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche ausgestellt. Gehen Sie damit zum taufenden Seelsorger, der dann über die Zulassung zum Patenamt unter dieser Voraussetzung entscheidet.
Eine Paten- oder Zugehörigkeitsbescheinigung kann nur vom Pastoralbüro der zuständigen Wohnsitzgemeinde ausgestellt werden.
Unser Pastoralbüro kann also nur Paten- oder Zugehörigkeitsbescheinigungen für Personen ausstellen, die in unserer Seelsorgeeinheit gemeldet sind.
Über das folgende Online-Formular kann eine Patenbescheinigung direkt angefordert werden.
Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Zuschriften mit vollständigen Absenderangaben beantworten können. Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben, bekommen Sie auf Wunsch zur Bestätigung eine Kopie Ihrer Zuschrift zugesandt. Selbstverständlich beachten wir die Vorschriften des kirchlichen Datenschutzes.
Das Pastoralbüroteam bearbeitet Ihre Anforderung und meldet sich, wenn die Bescheinigung vorliegt. Sie kann dann von Ihnen persönlich oder gegen Vorlage einer Vollmacht im Pastoralbüro abgeholt werden kann.
Öffnungszeiten:
MO: 10-12 Uhr
DI: 10-12 Uhr, 16-18 Uhr
MI: 10-12 Uhr
DO: 16-18 Uhr
FR: 10-12 Uhr, 15-18 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
MO, MI von 8-12 Uhr
DI von 8-12 Uhr, 14-18 Uhr
DO von 16-18 Uhr
FR von 10-12 Uhr, 15-18 Uhr
Öffnungszeiten in den Ferien:
MO, MI und FR: 10-12 Uhr
DI und DO: 16-18 Uhr
Im Fall einer Krankenkommunion oder bei Sterbefällen erreichen sie Pfarrvikar Johannes Zhao unter 0211 9764 76 77
TelefonSeelsorge: 0800 1110111
Düsseldorfer seelsorgliches NotfallHandy 0173 1566 674