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Für eine katholische Eheschließung wird für den oder die katholischen Partner eine Taufbescheinigung benötigt. Sie ist ein Auszug aus dem Taufbuch und kann nur vom Pastoralbüro der Taufgemeinde (also der Gemeinde, in der die Taufe seinerzeit gespendet wurde) ausgestellt werden.
Unser Pastoralbüro kann also nur Taufbescheinigugen über in unserer Seelsorgeeinheit gespendete Taufen ausstellen. Taufbescheinigungen verlieren 6 Monate nach Ausstellung ihre Gültigkeit.
Über das folgende Online-Formular kann die Taufbescheinigung direkt angefordert werden.
Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Zuschriften mit vollständigen Absenderangaben beantworten können. Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben, bekommen Sie auf Wunsch zur Bestätigung eine Kopie Ihrer Zuschrift zugesandt. Selbstverständlich beachten wir die Vorschriften des kirchlichen Datenschutzes.
Das Pastoralbüroteam bearbeitet Ihre Anforderung und meldet sich, wenn die Bescheinigung vorliegt. Sie kann dann von Ihnen persönlich oder gegen Vorlage einer Vollmacht im Pastoralbüro abgeholt werden kann.
Öffnungszeiten:
MO: 10-12 Uhr
DI: 10-12 Uhr, 16-18 Uhr
MI: 10-12 Uhr
DO: 16-18 Uhr
FR: 10-12 Uhr, 15-18 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
MO, MI: 8-12 Uhr
DI: 8-12 Uhr, 14-18 Uhr
DO: 16-18 Uhr
FR: 10-12 Uhr, 15-18 Uhr
Während der Schulferien (Telefon & Öffnung):
MO, MI und FR: 10-13 Uhr
DI und DO: 16-18 Uhr
Im Fall einer Krankenkommunion oder bei Sterbefällen erreichen sie Pfarrvikar Johannes Zhao unter 0211 9764 76 77
TelefonSeelsorge: 0800 1110111
Düsseldorfer seelsorgliches NotfallHandy 0173 1566 674