Taufbescheinigung anfordern

Für eine katholische Eheschließung wird für den oder die katholischen Partner eine Taufbescheinigung benötigt. Sie ist ein Auszug aus dem Taufbuch und kann nur vom Pastoralbüro der Taufgemeinde (also der Gemeinde, in der die Taufe seinerzeit gespendet wurde) ausgestellt werden.

Unser Pastoralbüro kann also nur Taufbescheinigugen über in unserer Seelsorgeeinheit gespendete Taufen ausstellen. Taufbescheinigungen verlieren 6 Monate nach Ausstellung ihre Gültigkeit.

 

Über das folgende Online-Formular kann die Taufbescheinigung direkt angefordert werden.

Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Zuschriften mit vollständigen Absenderangaben beantworten können. Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben, bekommen Sie auf Wunsch zur Bestätigung eine Kopie Ihrer Zuschrift zugesandt. Selbstverständlich beachten wir die Vorschriften des kirchlichen Datenschutzes.

Das Pastoralbüroteam bearbeitet Ihre Anforderung und meldet sich, wenn die Bescheinigung vorliegt. Sie kann dann von Ihnen persönlich oder gegen Vorlage einer Vollmacht im Pastoralbüro abgeholt werden kann.

Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.
 

Pastoralbüro der Seelsorgeeinheit Düsseldorfer Rheinbogen

Burscheider Str. 22
40591 Düsseldorf

Achtung: am 5.10. bleiben Bücherei und

Gepa-Verkauf geschlossen.

 

Ab dem 03.08.2023 gelten bis auf weiteres

NEUE betriebsbedingte Öffnungszeiten

sowie telefonische Erreichbarkeiten,

wir bitten um Ihr Verständnis:

MO:  09 - 12 Uhr 

DI:    09 - 12 Uhr 

MI:    09 -12 Uhr

DO:  16 - 18 Uhr

FR:   09 - 12 Uhr

 

Für Krankenkommunion und bei Sterbefällen erreichen sie Pfarrvikar Johannes Zhao unter 0211 9764 76 77

Telefon-Seelsorge: 0800 1110111 

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